Photovoltaik-Förderung München

Die Stadt München fördert die Anschaffung Ihrer Photovoltaik-Anlage im Rahmen des Förderprogramms für klimaneutrale Gebäude (FKG).

Nutzen Sie das Angebot, solange es gilt!

Die Stadt München unterstreicht mit der Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet ihre Ziele, bis 2035 Klimaneutral zu werden. 

Es werden bis zu 30 % der Investitionskosten gefördert. 

Damit stellt diese Förderung – für diejenigen, die sie nutzen, eine durchaus lohnenswerte Unterstützung bei der daraus resultierenden Kosteneinsparung dar. 

Im Zuge der Förderung werden Erweiterungen und Neuerrichtungen Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden, Gebäuden mit Wohnanteil und Nichtwohngebäuden , sprich Photovoltaik für Einfamilienhäuser und Gewerbe gefördert. 

München Panorama
PV-Förderung in München

bis zu 30% der Investitionskosten

Die Förderung unterteilt sich in unterschiedliche Leistungen und Investitionen:

Photovoltaik Beratung

München unterstützt die Beratungs- und Planungsleistungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Bereich Photovoltaik. 

Gefördert werden 60 % des Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 € für Gebäude mit einer oder zwei Wohneinheiten und bis zu 9.000 € für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie für Nichtwohngebäude.

 

Photovoltaik

Es können bis zu 30 % der Investitionskosten für die Photovoltaik-Anlage gefördert werden. 
 
Je nach Vorsteuerabzugsberechtigung der Antragstellerin oder des Antragstellers gelten die Brutto- oder Nettokosten. Die Förderung besteht aus einer degressiven (halbjährlich sinkenden) Förderung der Anlagenleistung und einer konstanten Förderung der Fixkosten durch pauschale Zuschüsse.  
 

Anlagen, die im baulichen Zusammenhang von Gebäuden stehen, z. B. Anlagen auf Überdachungen von Terrassen und Carports sind ebenso förderfähig.

Wer kann Anträge stellen

Antrags- bzw. zuwendungsberechtigt sind:

  • Privatpersonen mit Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften

  • freiberuflich oder sonstig selbstständig tätige Personen

  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen

  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Grundsätzlich gilt die Antragsberechtigung für Eigentümer*innen der Photovoltaikanlagen.

Anlagenleistung

Die Anlagenleistung wird pro kWp gefördert, wobei die Fördersätze halbjährlich um 6% sinken. 
 
Es lohnt sich also, die Entscheidung nicht noch weiter auf die lange Bank zu schieben. Es werden Solaranlagen bis 750 kWp gefördert. 
 
Zusätzliche Boni im Zuge der Förderung sind in folgenden Fällen möglich:

• Bauwerksintegrierte Photovoltaik und/oder Denkmalschutzauflagen
• Kombination von Photovoltaik und Gründach
• Einsatz von Glas-Glas-Modulen
 
Mitarbeiter von Solanox beim Montieren einer Photovoltaikanlage

Fixkosten

Die Fixkosten werden mit einer Pauschale von 1.500 € bezuschusst. Hinzu kommen weitere Förderungen, wenn folgende Pflichten nach EEG zutreffen, die nur für gewerbliche Projekte in Frage kommen:

• Einbaupflicht für externen NA-Schutz (derzeit bei 40 kWp): + 2.000 €
• Pflicht zur Direktvermarktung (derzeit bei 100 kWp nach EEG4): +6.000 €

Unterstützung beim Förderantrag durch Solanox

Mittels einer Vollmacht übernehmen wir in Ihrem Namen die komplette Beantragung und nach der Inbetriebnahme der Anlage auch das Einfordern der zugesagten Fördermittel (ab 10 kWp Anlagengröße). 

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von der Förderung der Stadt München und dem fachkundigen und freundlichen Service der Solanox.

Wir freuen uns auf Sie!

Händeschütteln mit einer Photovoltaikanlage im Hintergrund
 
 
Die Solanox GmbH ist Mitglied der DGS e.V. (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie). 
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